
So ein Unverstand: Himmelslaternen trotz extremer Brandgefahr
In Gladenbach-Mornshausen haben jetzt so genannte „Himmelslaternen“ einen Flächenbrand verursacht.
Aus Anlass einer Hochzeit stiegen gestern Abend (Mittwoch, 8. August) mehrere Himmelslaternen in die Luft. Vier trieben durch den Wind Richtung Ortschaft, und eine blieb bereits auf einem nahegelegenen Betriebsgelände hängen. Die Feuerwehr konnte die zum Ort treibenden Lampions abfangen und löschen, bevor sie Schaden anrichteten. Durch das schnelle Eingreifen der Wehr richtete auch der von der hängengebliebenen Laterne verursachte kleinere Flächenbrand einen nur geringen Schaden an. Die Laterne hatte eine Rasenfläche in Brand gesetzt. „Mag die Hochzeitsfeier auch aus anderen Gründen in ewiger Erinnerung bleiben. Ein Teil wird immer die von der Polizei vorgelegte Strafanzeige wegen des Herbeiführens einer Brandgefahr nach Paragraph 306f Strafgesetzbuch sein“, sagt Polizeisprecher Martin Ahlich.
Leon Contreras)
Hinweis der Polizei: Diese mit brennenden Kerzen versehenen Himmelskörper aus Papier sehen zwar schön aus, sind aber potenzielle Brandsätze. Sie können mehrere hundert Meter in die Höhe steigen und sich durchaus mehrere Kilometer weit vom Startpunkt entfernen. Bleiben sie nicht zwischendurch irgendwo hängen, fallen sie unkontrolliert vom Himmel. Kommt es zur Landung mit noch brennender Kerze besteht – insbesondere bei vorangegangener langer Trockenheit – eine erhebliche Brandgefahr. Nach Internetrecherchen haben solche Himmelslaternen schon schwere Brände ausgelöst. In Deutschland dürfen diese Lampions nicht ohne Erlaubnis in die Luft, in einigen Bundesländern sind sie komplett verboten. In Hessen verbietet es der § 1 der Gefahrenabwehrverordnung gegen das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern, dass ballonartige Leuchtkörper, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, insbesondere Flug- oder Himmelslaternen aufsteigen.

