Spartipp: Grünes Rezept einreichen
Insgesamt 73 von 110 gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten zumindest einen Teil der Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke.
Dazu müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu zählt meist eine ärztliche Verordnung, die mithilfe eines Grünen Rezeptes nachgewiesen werden kann. Im Jahr 2017 wurden 47 von 591 Millionen rezeptfreien Medikamenten auf Basis des Grünen Rezepts abgegeben, mit dem der Arzt die Anwendung des Medikaments medizinisch befürwortet. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt deshalb allen gesetzlich krankenversicherten Verbrauchern, ihre Grünen Rezepte und Kassenbons aufzubewahren. So kann später die Kostenerstattung der rezeptfreien Medikamente beantragt werden. Eine solche Satzungsleistung ist im Gegensatz zu einer Pflichtleistung von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Wichtig für Schwangere
Einerseits ist das Grüne Rezept eine Empfehlung des Arztes und eine Merkhilfe für den Patienten. Andererseits kann es eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen. In erster Linie würden pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel von den Kassen erstattet. Für Schwangere kommen oft auch noch Arzneimittel mit Eisen, Magnesium und Folsäure hinzu. Patienten sollten sich bei ihrer Krankenkasse nach den Bedingungen erkundigen. Oftmals gibt es eine Obergrenze von beispielsweise 100 Euro pro Jahr, oder vom Versicherten wird ein Eigenanteil als Zuzahlung erwartet.