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In Marburg dürfen nicht alle „böllern“

Bei vielen ist ein Jahreswechsel ohne Silvesterfeuerwerk mit Raketen und Böllern gar nicht vorstellbar.

Gehört bei vielen einfach zum Jahreswechsel dazu: das Feuerwerk.

Da es aber gewisse Richtlinien und Anordnungen gibt, ist das gar nicht jedem rund ums Haus gestattet. In Marburg ist an Silvester das Abbrennen von Feuerwerk in der gesamten Oberstadt, am Schloss und am Lutherischen Kirchhof wegen Brandgefahr verboten.

Mindestabstand

Das bundesweit geltende Sprengstoffrecht verbietet nämlich seit 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden – ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden. Daher betrifft es in Marburg insbesondere die komplette Oberstadt samt Schloss und Lutherischem Kirchhof.

Strafbar

Das Zünden aller Arten von Feuerwerkskörpern, also Raketen und Böllern, ist dort untersagt. Wer dagegen verstößt, muss je nach Einzelfall mit einer Geldbuße von fünf Euro bis 50.000 Euro rechnen.