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Was sich für Verbraucher mit dem Jahreswechsel geändert hat

Es soll 2019 mehr Geld übrig bleiben … lässt die Verbraucherzentrale wissen. (Foto: Steve P.)

Gute Neuigkeiten für das Jahr 2019 – es bringt unterm Strich für fast alle mehr Geld. So jedenfalls heißt seitens der Verbraucherzentrale. Mütterrente und Mindestlohn werden angehoben, dazu gibt es mehr ALG II und Kindergeld. Selbst Rentner sollen profitieren. Wie das im Einzelnen aussieht, zeigt unsere Übersicht.

Altersvorsorge

Bei der Altersvorsorge gilt jetzt: Wer ab 2019 einen Vertrag abschließt, kann sich über die neue Zuschusspflicht des Arbeitgebers freuen. Außerdem erhält der „Durchschnittsrentner“ etwa 45 Euro mehr. Im neuen Jahr sollen die Renten im Westen um 3,18 und im Osten um 3,91 Prozent steigen. Auch die Mütterrente steigt: eine Mutter mit einem vor 1992 geborenen Kind erhält in Zukunft im Westen pro Monat 15,15 Euro mehr Rente.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn soll in diesem Jahr von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben werden. Er gilt seit 2018 in allen Arbeitsbereichen sowohl für Rentner und Minijobber als auch für Saisonarbeiter.

Sozialhilfe und ALG II

Mehr Geld gibt es zukünftig auch für Menschen, die Sozialhilfe oder ALG II beziehen. Alleinstehende zum Beispiel erhalten seit 1. Januar monatlich acht Euro mehr und bekommen somit 424 Euro statt 416 Euro.

Pflegesituation

In punkto Pflegebedürftige und deren Angehörigen ist folgendes vorgesehen: Taxifahrten zum Arzt soll fortan die Krankenkasse übernehmen. Zudem soll es die Möglichkeit geben, dass Pflegebedürftige bei Kuraufenthalten von Angehörigen vor Ort mitbetreut werden. Hinzu kommt ein neues Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mit dem 13.000 neue Stellen in der stationären Pflege geschaffen werden.

Minijobs

In Bezug auf Minijobs gilt jetzt auch der neue Mindestlohn von 9,19 Euro. Trotzdem darf im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient werden, denn sonst entsteht eine Sozialversicherungspflicht. Auch Ferienjobber mit befristeter Beschäftigung müssen 2019 aufpassen: Der Zeitraum für diese Art der Beschäftigung reduziert sich auf 50 Arbeitstage je Kalenderjahr; bislang durften immerhin bis zu 70 Tage oder drei Monate gearbeitet werden.

Mobilität

Umweltfreundliche Mobilität soll in diesem Jahr weiter ausgebaut und verbessert werden. Jobtickets sind daher künftig steuerbefreit. Kostenersparnisse, die durch verbilligte Fahrkarten des Arbeitgebers für öffentliche Verkehrsmittel entstehen, müssen nun nicht mehr versteuert werden. Auch die private Nutzung eines Dienstrads oder eines E-Bikes sind von einer neuen Steuerbefreiung betroffen – die Gewinne müssen nicht mehr mit dem Finanzamt geteilt werden.