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Biedenkopf,  Veranstaltungen

Mitteilungen der Stadt Biedenkopf

Sitzungen Ortsbeiräte

Ortsbeirat Biedenkopf:
Am Montag, dem 25. 3. 2019, findet um 18.30 Uhr im Rathaus eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Biedenkopf statt.

Ortsbeirat Weifenbach:
Am Donnerstag, dem 28. 3. 2019, findet um 19 Uhr in der Alten Schule in Weifenbach eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Weifenbach statt. Die Tagesordnung und nähere Informationen finden sich auf dieser Seite oder auch hier.
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf ,
im Auftrag: gez. Jürgen Niess, Büroleiter

Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle (Abraumfeuer)
Die Anzeige zum Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist vier Tage vor dem geplanten Verbrennen zu stellen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Internetseite (www.biedenkopf.de). Folgende Vorschriften sind nach der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17. März 1975 in der derzeit gültigen Fassung zu beachten:

  1. Die Abfälle dürfen nur unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, samstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr verbrannt werden.
  2. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
  3. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die eine Personengefährdung herbeiführen können oder zu starker Rauch- oder Geruchsbelästigung führen.
  4. Das Abbrennen ist so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten wird. Dabei ist möglichst gegen den Wind zu verbrennen.
  5. Bei aufkommendem starken Wind oder, wenn durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsbehinderung oder eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit eintritt, ist das Feuer zu löschen.
  6. Vor Verlassen der Abbrandstelle ist durch die Aufsichtspersonen sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind.
  7. Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:

  1. 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen;
  2. 35 m von sonstigen Gebäuden;
  3. 5 m zur Grundstücksgrenze;
  4. 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden;
  5. 50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen;
  6. 100 m zu Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden; .
  7. 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern. Wenn innerhalb der v. g. Mindestabstände brennbare Gegenstände oder Pflanzen vorhanden sind, ist ein Sicherheitsstreifen von 5 m Breite durch Umpflügen oder Fräsen anzulegen, damit ein Übergreifen des Feuers vermieden wird. Verstöße gegen die Schutzvorschriften können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der Bürgermeister der Stadt Biedenkopf als Ordnungsbehörde, im Auftrag: gez. Thomas Rößer, Fachbereichsleiter

Vereine und Verbände

Jahreshauptversammlung der Kunstturnvereinigung Obere Lahn
Am Donnerstag, dem 4. April 2019, findet um 20 Uhr im Halbersbacher Parkhotel in Biedenkopf die Jahreshauptversammlung der KTV Obere Lahn statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Protokoll der Jahreshauptversammlung 2018
3. Jahresbericht des Sportwarts
4. Jahresbericht der Jugendwartin
5. Jahresbericht des Kassenwarts/ der Kassenwartin
6. Entlastung
7. Wahlen • 2. Vorsitzende/r • Sportwart/in • Schriftführer/in • Kassenprüfer/in (turnusgemäß vom TV Wallau)
8. Mitgliedsbeiträge
9. Sportjahr 2019
10.Verschiedenes
Anträge zu dieser Jahreshauptversammlung sind schriftlich bis zum 28. März 2019 beim Vorsitzenden, Philipp Wiemers, Hintergasse 30, 35216 Biedenkopf, eMail:philippwiemers@googlemail.com, einzureichen.
gez. Christina Nonas, Schriftführerin

Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Biedenkopf-Dexbach
Am Samstag, dem 6. April 2019, findet um 19 Uhr in der Gastwirtschaft „Schmidt“ in Dexbach die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Dexbach statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Niederschrift 2018
3. Bericht vom Vorstand
4. Kassenbericht
5. Aussprache – Punkte 2-4
6. Entlastung von Kassierer und Vorstand
7. Verwendung der Jagdpacht
8. Wahl der Kassenprüfer
9. Vorstellen des neuen Pächters
10. Verschiedenes
Der Vorstand, gez. Dieter Specht, Jagdvorsteher