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Gladenbach,  Polizeiberichte

Falscher Lebensmittel-Kontrolleur „prüfte“ im Hinterland Imbisse

Er wirkte äußerst professionell. Und in einem Fall stellte er sich auch ausdrücklich als Mitarbeiter des Gesundheitsamts vor. In Gladenbach „kontrollierte“ der Betrüger am Dienstag mehrere Döner-Imbisse. Der Schwindel flog nach einem Anruf bei der zuständigen Behörde schnell auf. Die Polizei traf im Rahmen der Fahndung auf den mutmaßlichen Täter und stellte die Personalien fest. Der Verdächtige agierte übrigens in ähnlicher Weise bereits vor Tagen im Lahn-Dill-Kreis.

Souverän ans Werk

Der 20-Jährige suchte ab den Mittagsstunden insgesamt vier Läden auf, stellte sich als Lebensmittelkontrolleur vor, und ging dann souverän ans Werk. Ausgestattet mit weißem Kittel und Messgeräten schritt der junge Mann sehr professionell anmutend zur Tat und ließ sich das Kontrollergebnis sogar schriftlich bestätigen. Trotz der äußerst geschickten Vorgehensweise wurde eine Angestellte misstrauisch und rief bei der zuständigen Behörde in Marburg an.
Dort flog der Schwindel sofort auf und rief umgehend die Polizei auf den Plan. Die Beamten trafen am Nachmittag im Rahmen der Fahndung in einem Döner-Imbiss auf den angeblichen Experten und entließen ihn nach der Personalienfeststellung. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Motivlage dauern an.

Der falsche Kontrolleur, im weißen Kittel, machte sich souverän ans Werk und „prüfte“ die Imbisse. (Symbolfoto)

Hinweis: Die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Marburg-Biedenkopf beauftragt keine privaten Personen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung melden ihre Kontrollen grundsätzlich nicht an. Sie weisen sich mit einem Dienstausweis mit Lichtbild im Scheckkartenformat aus. Zum Ende der Kontrolle erstellen sie einen Bericht, den der betroffene Gastwirt quittieren muss. Werden Mängel festgestellt, folgt eine kostenpflichtige Nachkontrolle, die von der Behörde angekündigt werden muss.

Nachkontrollen kosten

Lediglich die Nachkontrollen sind kostenpflichtig und werden vom Landkreis in Rechnung gestellt. Gaststättenbesitzer, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kontrolle haben, können sich telefonisch an den zuständigen Fachdienst der Kreisverwaltung wenden, Telefon: 06421-405 66 01.