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Aus gegebenem Anlass: Feuerwehr warnt

Weihnachten ist ein hell erleuchtetes Fest in der dunklen Jahreszeit. Damit es nicht durch Brände überschattet wird, die durch Unachtsamkeit ausgelöst wurden, rät die Feuerwehr zum sorgsamen Umgang mit Kerzen. Der Fachbereich Gefahrenabwehr des Landkreises Marburg-Biedenkopf gibt zehn einfache Tipps, die helfen, Brände zu verhindern:

• Lassen Sie Kerzen niemals, auch nicht nur kurz unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder oder Haustiere dabei sind.

• Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem kindersicheren Platz auf.

• Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.

• Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung. Adventskränze sollten auf einer nichtbrennbaren Unterlage stehen.

• Entzünden Sie Kerzen am Weihnachtsbaum von oben nach unten; löschen Sie sie in umgekehrter Reihenfolge ab.

Drei brennende, rote Kerzen. Im Hintergrund ein Weihnachtsbaum zu erahnen. Bunte Lichter daran.
Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und am Weihnachtsbaum rechtzeitig.

• Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und am Weihnachtsbaum rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.

• Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.

• Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten zudem ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.

• Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung, warnen Sie Nachbarn und Mitbewohner im Haus und alarmieren die Feuerwehr über den Notruf 112.

• Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben.