
Mitteilungen aus Biedenkopf
Aktuelle Mitteilungen aus der Stadtverwaltung – vom Bürgerbus über den Silvestermüll bis hin zum Fehler im Müllabfuhr-Kalender.
Bürgerbus in der Stadt Biedenkopf
Der Bürgerbus fährt bis einschließlich 20.12.2019 wie gewohnt nach Fahrplan. Im Zeitraum vom 23.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 ist der Bürgerbus an folgenden Tagen nicht für Sie unterwegs: Dienstag, den 24.12.2019 Donnerstag, den 26.12.2019 Dienstag, den 31.12.2019 Ab Donnerstag, den 02.01.2020, fährt der Bürgerbus wieder nach Fahrplan. Wir bitten um Beachtung.
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag: gez. Thomas Rößer, Fachbereichsleiter
Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie Entfernung von Silvestermüll
In Bezug auf den bevorstehenden Jahreswechsel weise ich darauf hin, dass nach § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten ist. Ich bitte um Beachtung der Vorschrift.
Des Weiteren bitte ich, den verursachten Silvestermüll, wie Reste von Feuerwerkskörpern, Glasflaschen usw., spätestens am Folgetag zu beseitigen.
Weiterhin gebe ich zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 folgende allgemeine Hinweise: Nur zum Jahreswechsel (am 31.12 und 01.01) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 von Personen über 18 Jahren abgebrannt werden. Wenn Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetzes (1. SprengV) oder Befähigungsschein nach § 20 1. SprengV zu einem anderen Zeitpunkt Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen möchten, kann dies von der Ordnungsbehörde aus begründetem Anlass ausnahmsweise zugelassen werden.
Die Ordnungsbehörde erteilt hierzu eine Ausnahmegenehmigung. Begründete Anlässe sind z. B. Hochzeitsfeiern, Firmenjubiläen. Anträge können von unserer Homepage unter www. biedenkopf.de abgerufen werden. Mit dieser Ausnahmegenehmigung dürfen allerdings keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2 (alte Klassen III (Mittelfeuerwerk), IV (Großfeuerwerk) oder T (pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, Bühnenfeuerwerk) abgebrannt werden.

Wer Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ohne die erforderliche Erlaubnis der Ordnungsbehörde abbrennt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Der Bürgermeister der Stadt Biedenkopf als Ordnungsbehörde
Im Auftrag: gez. Thomas Rößer, Fachbereichsleiter
Fehler im Abfuhrkalender Biedenkopf-Weifenbach
Bei der Datenübertragung für den Abfuhrkalender Biedenkopf Ortsteil Weifenbach hat sich ein Fehler eingeschlichen. Das Datum für die zweiwöchentliche und vierwöchentliche (R1) Restmüllleerung fehlt. Die Abfuhr des Restmülls (R1 und R) findet am 2. Januar 2020 statt. Die korrigierten Abfuhrkalender finden Sie auf unserer Webseite unter: https://mzv-biedenkopf. de/ abfuhrkalender/
Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

