Amtliche Bekanntmachung der Stadt Biedenkopf
Wahl zum Ortsbeirat der Kernstadt Biedenkopf – Nachrücken in den Ortsbeirat:
1. Miriam Bernhardt, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), legt ihr Mandat zum 1. Februar 2020 nieder.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Markus Doruch Grünewaldstraße 4, Biedenkopf in den Ortsbeirat der Kernstadt nach.
2. Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Biedenkopf, 35216 Biedenkopf, Hainstraße 63, Zimmer 109, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).
Biedenkopf, 29. Januar 2020
Der Wahlleiter der Stadt Biedenkopf
gez. Thomas Rößer