Kreis schüttet Fördermittel für Chöre und Bläsergruppen aus
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf unterstützt auch in diesem Jahr Projekte von Chören und Bläsergruppen, die besondere und beispielhafte Leistungen darstellen sowie die Förderung und Ausbildung von (Bläser-)Chören zum Ziel haben. Förderanträge dafür müssen zeitnah eingereicht werden.
Leistung und Ausbildung
Mögliche Förderkriterien sind beispielsweise die Gründung eines Chores oder einer Bläsergruppe, Weiterbildungs- oder Stimmbildungs-Veranstaltungen (zum Beispiel als Wochenendseminare), aber auch die Ausrichtung von Veranstaltungen wie Wertungs- oder Kritiksingen sowie herausragende Konzerte.
Grundsätzlich werden Projekte der Chöre und Bläsergruppen im Landkreis Marburg-Biedenkopf gefördert, die beispielhaft sind, herausragende Leistungen darstellen und der Ausbildung von Chören – insbesondere Kinder- und Jugendchören (oder Bläserchören) – dienen.
Mindestens 200 Euro
Dadurch sollen alle Gruppen die Möglichkeit erhalten, bei besonderen Aktivitäten, die über das übliche Maß hinausgehen, finanziell unterstützt zu werden. Wichtig ist dabei, dass es sich um zukünftige Projekte handelt und pro Maßnahme Ausgaben in Höhe von mindestens 200 Euro erreicht werden.
Auslandsreisen, Beschaffung von Chorkleidung, Beschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten, Notenmaterial oder Honorare für Chorleiterinnen und Chorleiter können dagegen nicht gefördert werden.
Die Antragstellung sollte vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen und spätestens bis zum 31. März an die Kreisverwaltung gesendet werden. Ein Finanzierungsplan, aus dem alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind, muss dem Antrag beigefügt werden.
Antrag stellen
Das Antragsformular kann beim Kreisausschuss per Post an den Fachdienst Kultur und Sport, Im Lichtenholz 60, Marburg sowie unter der Telefonnummer 06421 405-1228 oder per E-Mail an kultur @marburg-biedenkopf.de angefordert werden.