
Schnipp und ab: Hecken und Sträucher jetzt schneiden
Um Tiere mit ihrem Nachwuchs nicht zu beeinträchtigen, ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt für den Pflegeschnitt zu wählen: Hecken- und Strauchschnitt ist noch bis Ende Februar sinnvoll und erlaubt. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Marburg empfiehlt beispielsweise jetzt allen Grundstückseigentümern und Firmen, die mit der Grundstückspflege beauftragt sind, notwendige Gehölzrückschnitte zeitnah in Angriff zu nehmen.
Astwerk ist sichtbar
In unbelaubtem Zustand ist das Astwerk besonders gut sichtbar, sodass beim Zurückschneiden die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann. Außerdem wird der natürliche Lebensraum vieler Tierarten wie Amseln, Rotkehlchen, Grünfinken und vieler weiterer Vogel- und Kleintierarten wie des Igels mit dessen Nachwuchs nicht beeinflusst.
Gesetzlich geregelt
Der Rückschnitt in den Frühlings- und Sommermonaten birgt das Risiko, Tiere durch die tiefen Schnitte ins Gehölz zu töten. Daher gilt in Deutschland nach Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes: Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Sträucher nicht stark zurückgeschnitten oder entfernt werden.

Vorteilhaft ist es, den Rückschnitt relativ großzügig vorzunehmen, damit sich ein Zurückschneiden der Hecke im Sommer erübrigt oder sich auf das Abschneiden einzelner Äste zur Verkehrssicherung beschränkt. Das Schnittgut eignet sich sehr gut, um als kleiner zusammengetragener Haufen im Garten beispielsweise für Kleintierarten Unterschlupf zu bieten.
Grüne Tonne
Grundsätzlich können Gartenabfälle über die grüne Tonne entsorgt werden. Gehölzschnitt darf nicht in der Landschaft entsorgt werden. Dies gilt als Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsrecht und wird ordnungsrechtlich verfolgt.

