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Viele, viele Änderungen seit Jahresbeginn

Alle Jahre wieder müssen sich die Bürgerinnen und Bürger auf Neuerungen einstellen – sei es im Versicherungswesen, in Bezug auf Wohnen und Mieten und im Hinblick auf zahlreiche andere Rechte und Pflichten. Manchmal ist das gut, manchmal weniger hilfreich.
Backland.News präsentiert hier die wichtigsten in Stichpunkten. Im weltweiten Web finden Interessierte dann bei Bedarf zu den einzelnen Stichpunkten genauere und weitreichendere Ausführungen.

Einiges neu:

  • Es gibt mehr Wohn­geld für Mieter mit geringem Einkommen.
  • Getrennt lebende Eltern müssen seit Jahresbeginn höheren Unterhalt zahlen. Für Kinder unter sechs Jahren sind es nun beispielsweise 369 Euro im Monat Mindest­unterhalt (2019: 354 Euro).
  • Der Grund­frei­betrag ist gestiegen – um 240 Euro auf 9.408 Euro. Heißt: Alle zahlen 2020 etwas weniger Einkommensteuer. Unterm Strich bringt das je nach Einkommen rund 37 Euro bis 183 Euro Steuer­entlastung im Jahr. Apropos Steuer:
  • Die Formulare für die Steuer­abrechnung 2019 sind neu. Der Haupt­vordruck umfasst nur noch zwei Seiten statt bisher vier. Für Sonder­ausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haus­halts­nahe Aufwendungen gibt es jetzt eine eigene Anlage.
  • Betriebs­rentner haben künftig etwas weniger Krankenkassen-Abgaben zu zahlen – jedenfalls die meisten.
  • Es gibt auch mehr Geld beim Aufstiegs-Bafög – früher hieß das „Meister-Bafög“.
Junge Frau fährt Motorroller. In Jeans und roter Lederjacke, aber ohne Helm. Der Hintergrund ist verschwommen.
Jugend­liche dürfen ab sofort schon mit 15 Jahren Moped fahren (Führer­scheinklasse AM). Jedes Bundes­land entscheidet allerdings selbst.
  • Jugend­liche dürfen ab sofort schon mit 15 Jahren Moped fahren (Führer­scheinklasse AM). Jedes Bundes­land entscheidet allerdings selbst, ob es die Neuregelung tatsäch­lich umsetzt. Die Angabe des Ursprungs­lands von Lebens­mitteln wird genauer.
  • Berufs­ausbildung in Teil­zeit wird leichter möglich.
  • Auszubildende mit Verträgen ab 1. Januar 2020, die außer­halb der Tarifbindung liegen, bekommen eine Mindest­vergütung. Im ersten Ausbildungs­jahr gibt es monatlich 515 Euro. Bis 2023 steigt die Vergütung in drei Schritten um je 35 Euro auf 620 Euro.
  • Einglie­derungs­hilfe für Menschen mit Behin­derung wird verbessert: Seit 1. Januar müssen diese keine Sozial­hilfe mehr für Leistungen der Einglie­derungs­hilfe beantragen – etwa Hilfen zur Beschäftigung in einer Werk­statt für behinderte Menschen. Zudem steigt der Vermögens­frei­betrag auf etwa 50.000 Euro. Das Einkommen und Vermögen des Part­ners wird nicht mehr heran­gezogen.