
Viele, viele Änderungen seit Jahresbeginn
Alle Jahre wieder müssen sich die Bürgerinnen und Bürger auf Neuerungen einstellen – sei es im Versicherungswesen, in Bezug auf Wohnen und Mieten und im Hinblick auf zahlreiche andere Rechte und Pflichten. Manchmal ist das gut, manchmal weniger hilfreich.
Backland.News präsentiert hier die wichtigsten in Stichpunkten. Im weltweiten Web finden Interessierte dann bei Bedarf zu den einzelnen Stichpunkten genauere und weitreichendere Ausführungen.
Einiges neu:
- Es gibt mehr Wohngeld für Mieter mit geringem Einkommen.
- Getrennt lebende Eltern müssen seit Jahresbeginn höheren Unterhalt zahlen. Für Kinder unter sechs Jahren sind es nun beispielsweise 369 Euro im Monat Mindestunterhalt (2019: 354 Euro).
- Der Grundfreibetrag ist gestiegen – um 240 Euro auf 9.408 Euro. Heißt: Alle zahlen 2020 etwas weniger Einkommensteuer. Unterm Strich bringt das je nach Einkommen rund 37 Euro bis 183 Euro Steuerentlastung im Jahr. Apropos Steuer:
- Die Formulare für die Steuerabrechnung 2019 sind neu. Der Hauptvordruck umfasst nur noch zwei Seiten statt bisher vier. Für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Aufwendungen gibt es jetzt eine eigene Anlage.
- Betriebsrentner haben künftig etwas weniger Krankenkassen-Abgaben zu zahlen – jedenfalls die meisten.
- Es gibt auch mehr Geld beim Aufstiegs-Bafög – früher hieß das „Meister-Bafög“.

- Jugendliche dürfen ab sofort schon mit 15 Jahren Moped fahren (Führerscheinklasse AM). Jedes Bundesland entscheidet allerdings selbst, ob es die Neuregelung tatsächlich umsetzt. Die Angabe des Ursprungslands von Lebensmitteln wird genauer.
- Berufsausbildung in Teilzeit wird leichter möglich.
- Auszubildende mit Verträgen ab 1. Januar 2020, die außerhalb der Tarifbindung liegen, bekommen eine Mindestvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es monatlich 515 Euro. Bis 2023 steigt die Vergütung in drei Schritten um je 35 Euro auf 620 Euro.
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wird verbessert: Seit 1. Januar müssen diese keine Sozialhilfe mehr für Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen – etwa Hilfen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Zudem steigt der Vermögensfreibetrag auf etwa 50.000 Euro. Das Einkommen und Vermögen des Partners wird nicht mehr herangezogen.

