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Biedenkopf

Amtliche Bekanntmachungen

Einsichtnahme:

Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht der Stadt Biedenkopf für das Jahr 2018
Der nach § 123 a der Hessischen Gemeindeordnung erstellte Beteiligungsbericht der Stadt Biedenkopf für das Jahr 2018 liegt seit dem 9. März 2020 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus, Hainstraße 63, 35216 Biedenkopf, Zimmer 207 oder 208, öffentlich aus. Er kann auch auf der Homepage der Stadt Biedenkopf hier eingesehen werden.
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag: gez. Gerold Schneider,
Fachbereichsleiter

Verkaufsoffen!

Verordnung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
Gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 wird verordnet: § 1 Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Biedenkopf in dem in § 2 genannten Stadtteil aus Anlass der Veranstaltung „Wallauer Fuchstage“ am 14. Juni 2020 freigegeben.
Die Offenhaltung ist beschränkt auf die Zeit von 12 bis 18 Uhr. § 2 Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst den Stadtteil Wallau. § 3 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag: gez. Thomas Rößer,
Fachbereichsleiter