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Bad Laasphe

Gräber werden eingeebnet

Voraussichtlich im bevorstehenden April und Mai werden wieder die Einebnungen auf den städtischen Friedhöfen vorgenommen. Dies lässt aktuell die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Laasphe wissen.

Ablauf melden

Alle Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, zu überprüfen, ob die Ruhefristzeiten der Gräber eventuell schon abgelaufen sind oder dieses Jahr noch ablaufen werden. Falls ja, so bittet die Friedhofsverwaltung um eine entsprechende Mitteilung. Es können auch Gräber eingeebnet werden, bei denen die Ruhefristzeit noch nicht abgelaufen ist. Hier wird für den Rest der verbleibenden Ruhezeit eine Gebühr fällig. Für eine Einebnung nach Ende der Ruhefristzeit fallen keine Gebühren an.

Ein Friedhof. Im Vordergrund ein Büschel Krokusse.
Es können übrigens auch Gräber eingeebnet werden, bei denen die Ruhefristzeit noch nicht abgelaufen ist.

Anträge zur Einebnung in 2020 können bis spätestens Ende März bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Laasphe gestellt werden, und zwar unter Telefon: 02752 909-181 (Frau Treude).