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Offizielle Anweisungen der Kreisverwaltung

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf hat sich die Zahl der Personen, bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt wurde, auf 43 erhöht. Zum Schutz sowohl der Mitarbeitenden als auch der Bürgerinnen und Bürger begrenzt auch die Ausländerbehörde des Kreises ab Montag, 23. März, den Kundenverkehr.

Hotline schon ab 8

Zudem steht die Hotline des Kreises für allgemeine Fragen rund um das Corona-Virus unter der Rufnummer 06421 405-18 88 nun täglich schon ab 8 Uhr bis 16 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis wie anerkannte Flüchtlinge und Nicht-EU-Bürger – bei denen zeitnah eine Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ansteht – werden schriftlich darüber informiert, dass auf persönliche Vorsprachen derzeit verzichtet wird. Mit diesem Schreiben werden außerdem die notwendigen Antragsformulare übersandt.

Ein Nachweis

Außerdem erhalten die Kundinnen und Kunden für die Übergangszeit eine Bescheinigung per Post, mit der sie das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nachweisen können, um einen illegalen Aufenthalt zu verhindern. Nach Bearbeitung der Antragsunterlagen erfolgt eine Terminvergabe zur persönlichen Vorsprache bei der Ausländerbehörde (Einlass nur mit schriftlich bestätigtem Termin). Bei Nutzung des postalischen Verfahrens können Mehrkosten anfallen.

Für Asylbewerber

Auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung (Duldungsinhaber) sind von geänderten Bearbeitungsverfahren betroffen: Eine persönliche Vorsprache zur Verlängerung einer Duldung ist derzeit nicht erforderlich, die Verlängerung erfolgt – außer in besonderen Fällen – automatisch. Die verlängerten Duldungsbescheinigungen werden ohne vorherige Auf- und Anforderung zwei Werktage vor Ablauf der alten Duldung zur Abholung an den geschützten Theken der Ausländerbehörde bereitgestellt.
Zugang zur Ausländerbehörde erhalten nur Personen, für die Dokumente zur Abholung bereitliegen und die somit auf einer Liste erfasst sind. Persönliche Vorsprachen bei Sachbearbeitenden sind auch hier nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Terminbestätigung möglich. Die Duldungsdauer wurde in Absprache mit der Ausländerbehörde auf drei Monate verlängert.

Nicht vor Ort!

Auch die Marburger Agentur für Arbeit gibt bekannt, dass persönliche Kontakte zum Schutz der Mitarbeitenden sowie der Kundinnen und Kunden vorerst eingestellt werden. Die Möglichkeit für Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (KUG) gibt es unter der Telefonnummer 0642 605-141 sowie online unter https://www.arbeitsagentur.de.