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Gesundheit,  Landkreis

Trauergäste werden jetzt registriert

Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist auf 78 gestiegen. Vier Betroffene befinden sich in stationärer Behandlung. 13 Patienten gelten inzwischen wieder als gesund.

Bei Trauerfeiern

Der Kreis hat den Kommunen außerdem Empfehlungen für die Veranstaltung von Trauerfeiern und Beerdigungen gegeben. „Ziel ist es, Angehörigen bei einer Trauerfeier oder Beerdigung einen würdevollen Abschied von Verstorbenen zu ermöglichen und dabei das Infektionsrisiko gering zu halten“, macht Landrätin Kirsten Fründt deutlich. 

Strikte Vorgaben

Beerdigungen und Trauerfeiern sollen demnach nur im engsten Familien- oder Freundeskreis stattfinden. Eine absolute, nicht überschreitbare Obergrenze ist die Teilnehmendenzahl von 20 Personen, inklusive des erforderlichen Fachpersonals wie beispielsweise Pfarrer, Mitarbeitende des Bestattungsinstituts und Sargträger. Die Trauerfeiern dürfen nicht in geschlossenen Räumen stattfinden. Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Sargträger in dunklen Anzügen tragen einen weißen Sarg
Die Gesamtzahl der zugelassenen Menschen beinhaltet Pfarrer, Mitarbeitende des Bestattungsinstituts und Sargträger.

Die Empfehlungen gelten für die gesamte Dauer und für den Ablauf der Trauerfeier oder Beerdigung. Der für die Trauerfeierlichkeit oder Bestattung verantwortliche Bestatter hat auf die Einhaltung der Hinweise zu achten. Er hat außerdem alle Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste mit Vor- und Zunamen, Adressen und Telefonnummern zu erfassen. Diese Liste ist von dem Bestatter mindestens sechs Wochen lang aufzubewahren und auf Anforderung dem Gesundheitsamt auszuhändigen oder zu übermitteln.