Wichtige Frist für Unternehmen verlängert
Die Agentur für Arbeit Marburg informiert: Eine wichtige Frist für Unternehmen wurde jetzt verlängert. Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind bis zum 30. Juni möglich.
Die BA und die Integrations- und Inklusionsämter akzeptieren, dass Anzeigen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach dem 31. März bis spätestens 30. Juni 2020 abgegeben werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Keine Zuschläge
Das bedeutet, dass die BA bis zu diesem Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeits-Verfahren wegen einer verspäteten Abgabe einleiten wird und die Integrations- und Inklusionsämter für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni keine Säumniszuschläge erheben werden. Die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Weiterer Kontakt
Unternehmen, die Fragen rund um das Thema „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb“ haben, können sich direkt an den Experten aus dem
Vermittlungsteam, Boris Hoss, wenden, Kontakt: Telefon 06421-605 312.