Backland.News
Marburg

Mitteilung aus Marburg

Die neue Maskenpflicht beim Einkaufen gilt nicht nur in Läden und Geschäften. Darauf weist die Stadt Marburg aus aktuellem Anlass hin. Sie gilt auch auf den Wochenmärkten.
Zahlreiche Anfragen beim Ordnungsamt haben gezeigt, dass es offenbar Unsicherheiten in der Bevölkerung gibt, wo genau die Maskenpflicht gilt.
Das Ordnungsamt stellt klar: Wochenmärkte bilden keine Ausnahme, auch dort müssen Gesichtsmasken oder Schals vor Mund und Nase getragen werden.

Trotzdem Abstand halten

Zusätzlich bleiben die Abstands- und Hygieneregeln gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Kraft: mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen halten und sich nur für die Dauer der Einkäufe auf dem Markt aufhalten. Die Stadt Marburg appelliert an die Bürger, diese Vorgaben zu befolgen, damit die Wochenmärkte weiterhin geöffnet bleiben können.