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Polizeiliche Hinweise für Motorradfahrer

Private Motorradausflüge sind derzeit in Hessen nicht verboten. Grundsätzlich kann man auch eine Beifahrerin oder einen Beifahrer mitnehmen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Sobald die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer von ihrem Motorrad absteigen – etwa an einer Tankstelle oder auf einem Parkplatz – müssen sie sich jedoch an die Abstandsregeln von 1,5 Metern (besser 2 Meter) zur anderen Person halten. Biker- und Tankstellengespräche mit Dritten sollte man zur Minimierung des Infektionsrisikos unterlassen.

Bikerin steht etwas abseits der Maschine
Sobald Biker anhalten, müssen sie sich an die Abstandsregeln von 1,5 bis 2 Metern zur anderen Person halten. (Foto: Adina Voicu)

Abschließend heißt es in der Meldung, dass die von der Hessischen Landesregierung beschlossenen Verordnungen nicht alle Details oder jeden Einzelfall des täglichen Zusammenlebens regeln können. Vielmehr sollen die Regelungen aber als verbindliche Richtschnur für die Bevölkerung und die Ordnungsbehörden dienen. Alle gemeinsam sollen dazu beitragen, Infektionsketten zu brechen und uns alle zu schützen.

Wirklich nötig?

Es bleibt auch hier die Frage, die sich jeder stellen sollte: Ist ein Motorradausflug angesichts der derzeitigen Lage unbedingt notwendig und wenn ja, kann man nicht auch nur alleine fahren. Zudem gilt es mehr denn je vorsichtig zu fahren. Denn die Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall verletzt zu werden, ist bei Motorradfahrern viel größer; und unsere Kliniken in Hessen haben schon heute viel zu tun.