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Wer darf wieder öffnen? Wer nicht?

Hessen lockert ab dem heutigen Montag (20. April) mit der vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus einige der bestehenden Maßnahmen für den Handel. Dazu wurden die Auslegungshinweise aktualisiert.

Das Wichtigste

Geschäfte mit weniger als 800 Quadramter Verkaufsfläche können bei strikter Anwendung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Angesichts der Tatsache, dass sich die Mehrzahl der Nachbarländer für diesen Weg entschieden hat, wird Hessen auch größeren Einzelhändlern unter strengen Bedingungen die Öffnung erlauben: Sie müssen ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren, und zwar so, dass die Abtrennung unmissverständlich und klar ist und auch durchgesetzt wird.  

Frau gibt an der Eisdiele eine Eistüte aus mit 3 Bällchen Eis und Waffel.
In den Eisdielen ist (mit Einschränkungen) der Außer-Haus-Verkauf ab heute wieder erlaubt. (Foto: Claudio Scott)

Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Größenbeschränkung nicht. Klargestellt wird unter anderem, dass sich in jedem Geschäft gleichzeitig nur eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 20 Quadratmeter für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche aufhalten darf, um einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen im Geschäft sicherzustellen. Besteht die Gefahr einer Unterschreitung, etwa in Kassenbereichen, müssen Trennvorrichtungen vorgesehen werden.
Allen Geschäften wird von heute an erlaubt, zuvor bestellte Waren zu liefern oder von Kunden selbst abholen zu lassen.     

Und die Eisdielen?        

Eisdielen dürfen künftig sowohl Ware ausliefern als auch an der Theke – bei Einhaltung der Abstandsregeln –  verkaufen, allerdings nur im Außer-Haus-Verkauf und ohne das Anbieten von Sitzgelegenheiten.
Um Konflikte mit dem Abstandsgebot zu vermeiden, darf im Umkreis von 50 Metern kein Eis verzehrt werden.   

Weitere Infos

Weitere Einzelheiten und Auslegungshinweise finden Interessierte hier, auf der Seite von wirtschaft.hessen.de.