Biedenkopf erlässt Kita-Gebühren
„Für die angeordnete Schließzeit der Kindertagesstätten werden keine Betreuungsgebühren erhoben“, heißt es auf der Seite der Stadt Biedenkopf. „Dies gilt nicht, wenn Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.“ Über das Verfahren des Erlasses wird nach Ende der Schließzeit ein weiterer Beschluss gefasst. Hierüber wird die Stadt über zeitnah informieren.
Die Verantwortlichen hoffen, damit eine Entscheidung im Interesse der Bürger getroffen zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, können sich Interessierte gerne an die Stadt Biedenkopf, die Träger oder Leitungen der einzelnen Einrichtungen wenden. Den Elternbrief findet man zudem als PDF-Datei www.biedenkopf.de.