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Es kommt zu weiteren Lockerungen in Hessen

„Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben“, hieß es gestern aus der Hessischen Staatskanzlei. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat jetzt weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Gaststätten und Hotels, der Schwimmbäder und der Kindergärten.

Eingeschränkte Betreuung

So kommt es ab dem 2. Juni (Dienstag nach Pfingsten) zu Lockerungen bei den Kindertagesstätten. Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Kommunen einen Weg für eine eingeschränkte Regelbetreuung erarbeitet, wobei den Kommunen viel Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Aber noch nicht jeder hat Anspruch auf Betreuung. Näheres dazu gibt es auf www.corona.hessen.de.

Es wird leichter

Auch für die gastronomischen Betriebe in Hessen wurde eine weitere Lockerung beschlossen. Die so genannte 5-Quadratmeter-Regelung zur Berechnung der maximalen Gästezahl fällt ab Donnerstag weg. Abstände müssen aber weiterhin eingehalten werden. Die Flächenbegrenzung für Veranstaltungen und den Einzelhandel bleiben indes weiterhin bestehen.

Die Bäder

Schwimmbäder und Badeanstalten an Gewässern dürfen ab dem 1. Juni unter Beachtung der im Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln für den Trainingsbetrieb von Sportvereinen und die Durchführung von Schwimmkursen wieder öffnen.

Luftaufnahme vom Freibad und umliegendem Areal
Bis Mitte Juni will die Landesregierung entscheiden, ab wann wieder alle Bürgerinnen und Bürger zum Schwimmen gehen können. (Foto: Sibylle Bamberger)

Darüber hinaus hat das Corona-Kabinett eine weitergehende Öffnung der Behindertenwerkstätten unter bestimmten Voraussetzungen ab 2. Juni beschlossen. Bewohner von stationären Jugendhilfeeinrichtungen dürfen dann wieder Besuch empfangen.
Zudem wurde beschlossen, dass Krankenhäuser ab Donnerstag verpflichtet sind, ein entsprechendes Konzept zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung des Corona-Virus vorzulegen.

Weitere Infos

Alle Verordnungen sind bis zum 5. Juli verlängert worden. Ausnahme ist die Quarantäneverordnung, die bis 15. Juni gilt. Alle Verordnungen zum Corona-Virus und die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung finden Interessierte unter www.corona.hessen.de.