Ausbildungsprämie für Unternehmen?
Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August starten auch wesentliche Teile des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“. Damit sollen Ausbildungsbetriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützt werden, um an ihrem Ausbildungsplatzangebot festzuhalten und jungen Menschen die Fortführung und den Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Diese Fördermöglichkeiten können übrigens auch von ausbildenden Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen genutzt werden.
Vierstellige Beträge
Mit der ersten Förderrichtlinie richtet sich das Förderprogramm an kleine und mittlere Unternehmen bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen und von der Corona-Krise stark betroffen sind. Auch heimische Betriebe können pro Ausbildungsvertrag Prämien in Höhe von 2.000 oder 3.000 Euro (Ausbildungsprämie) erhalten.
Zudem gibt es Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht in Kurzarbeit schickt, und Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.
Detaillierte Informationen sowie Antragsunterlagen (inklusive Ausfüllhinweise) stehen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung: www.arbeitsagentur.de/ unternehmen/ finanziell/ bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.
Betriebe müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.
Hotline
Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 begonnen haben. Eine Förderung gibt es nur dann, wenn die Probezeit durch den Auszubildenden erfolgreich bestanden wurde. Bei Fragen zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten können sich Betriebe auch telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-4 5555 20 an den Marburger Arbeitgeber-Service wenden.