Backland.News
Breidenstein

In Breidenstein: Änderungen im Bebauungsplan

Amtliche Bekanntmachung:

Inkrafttreten der 3. Änderung im Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Biedenkopf – Stadtteil Breidenstein, Bereich „Auf der Dreispitz“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf hat in ihrer Sitzung am 2. 7. 2020 die 3. Änderung im Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Biedenkopf – Stadtteil Breidenstein, Bereich „Auf der Dreispitz“ nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Zur Einsichtnahme

Gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Biedenkopf tritt mit dieser Bekanntmachung die 3. Änderung im Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Biedenkopf – Stadtteil Breidenstein, Bereich „Auf der Dreispitz“ in Kraft.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Stadt Biedenkopf, Hainstraße 63, 35216 Biedenkopf, Fachbereich IV – Bauen und Umwelt, während der Dienststunden der Stadtverwaltung (montags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14 Uhr bis 15:30 Uhr, mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr von 14 bis 18 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Auskunft auf Verlangen

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan mit Begründung in das Internet eingestellt. Hinweis: Aufgrund der Corona Pandemie ist das Rathaus derzeit nur beschränkt zugänglich. Aufgrund dessen kann die Einsichtnahme in den Plan bis auf Weiteres nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06461-704 404 erfolgen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter www.biedenkopf.de einzusehen. Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Stadt Biedenkopf geltend gemacht worden ist.

Skizze vom beschriebenen Ortsbereich
Das betreffende Areal (Stadtteil Breidenstein, Bereich „Auf der Dreispitz“) befindet sich zwischen Wohn- und Gewerbegebiet.

Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Stadt Biedenkopf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. (Soweit die Amtliche Bekanntmachung.)

Was bedeutet das?

Konkret bedeutet dies, dass ein größeres, bislang als „nicht überbaubare Grundstücksfläche“ geltendes Areal im Stadtteil Breidenstein nun bebaut werden darf. Hintergrund ist der, dass sich in dem Bereich ein Trinkwasserbrunnen befand, inklusive der damit verbundenen wasserrechtlichen Restriktionen. Da der Brunnen aufgegeben wurde, konnte die entsprechende Änderung im Bebauungsplan vorgenommen werden, wie Thorsten Schmack (Fachbereich IV – Bauen und Umwelt) im Gespräch mit Backland.News erklärte.

Blick über ein Wiesengrundstück bis hin zum Gewerbegebiet
Werden hier Wohnhäuser entstehen? (Foto: Sean-Luca Langner)

Der nun geltende städtebauliche Entwurf sieht eine Zweiteilung vor in wohnbauliche und gewerbliche Nutzung. Gleichwohl handelt es sich beim gesamten Areal um ein Mischgebiet. So könnten neben gewerblichen Bauten laut Schmack möglicherweise auch etwa zehn bis elf Wohngrundstücke entstehen.
Das besagte Bauland befindet sich im Besitz eines sogenannten Vorhabenträgers. Dieser hat nach eigenen Aussagen noch keine konkreten Pläne im Hinblick auf Verkauf oder Eigennutzung. Durch die hohen, diesem Vorhabenträger entstandenen Kosten, würde allerdings der Quadratmeterpreis bei einem Verkauf die für Breidenstein üblichen Grundstückspreise deutlich übersteigen.

„Reine Glückssache“

„Einen Bauplatz in Breidenstein zu finden, ist seit vielen Jahren ein Problem und immer auch Glückssache“, erklärte ein Breidensteiner. „Denn da sich innerorts noch etliche unbebaute Grundstücke befinden, erschließt die Stadt Biedenkopf hier seit Jahrzehnten kein neues Baugebiet.“ Bauwillige sind also seit jeher darauf angewiesen, einen Eigentümer zu finden, der zum Verkauf bereit ist.
Ob nun also auf dem Gelände „Auf der Dreispitz“ mittelfristig Wohnbauten entstehen und ob dies zu einer Entzerrung der Grundstückssituation im Ort beiträgt, bleibt abzuwarten.