Feiern im Hinterland: Was geht aktuell?
Im Rahmen einer gemeinsamen Beratung im Nachgang einer kreisweiten Bürgermeister-Telefonkonferenz haben sich die Bürgermeister der Städte und Gemeinden aus Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Gladenbach, Lohra und Steffenberg ausgetauscht.
Die Rathauschefs haben sich darauf verständigt, auf Grund der Verordnungslage des Landes Hessens und den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz (BK/MPs) sowie der geltenden Allgemeinverfügung des Landkreises Marburg-Biedenkopf auch zukünftig sehr vorsichtig zu handeln – „zum Schutz und zum Wohle der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger“.
Aus Vorsicht
Dieses Handeln sei, so hieß es, insbesondere vor dem Hintergrund notwendig, dass im Landkreis die Zahl der Corona-Infektionen wieder stark ansteige und die daraus resultierenden Inzidenzwerte bereits auf der vierten Stufe des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen angekommen seien.
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass zunächst befristet bis zum 31. Januar 2021, auch weiterhin keine Vermietungen für rein private Zecke (etwa für Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen oder auch Kaffeetrinken nach Bestattungen) von kommunalen Liegenschaften (Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhäuser, dazugehörende Vorplätze etc.) in diesen Städten und Gemeinden erfolgen.
Und Vereine?
Vereinsgetragene Nutzungsvereinbarungen, für beispielsweise dringend notwendige Jahreshauptversammlungen hingegen, können jedoch nun unter Vorlage eines auf die jeweilige Liegenschaft (DGH, BGH etc.) abgestimmten Abstands- und Hygienekonzeptes sowie unter der Zusicherung, dass keine alkoholischen Getränke konsumiert werden, getroffen werden. Hier soll, wie bisher auch, eine für die Umsetzung des Hygiene- und Abstandskonzeptes zuständige Person als Ansprechpartner benannt werden.
Bis 100 Personen
Wichtig sei an dieser Stelle noch zu erwähnen, so ließ Bürgermeister Peter Kremer (Gladenbach) weiter wissen, dass in der Allgemeinverfügung des Landkreises die Anzahl der Teilnehmer einer Veranstaltung in geschlossenen Räumlichkeiten nicht mehr die Größe 100 Personen überschreiten dürfe. Diese Grenze lag bisher bei 250 Personen (wenn es die Räumlichkeit und das Abstands- und Hygienekonzept hergegeben hat).