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Noch mehr Freiheiten für Siegen-Wittgenstein

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt die RKI-Inzidenz aktuell bei 3,2. In Siegen-Wittgenstein steht sie (Stand: gestern) bei 7,6. Trotzdem wurde im Nachbarkreis jetzt weiter gelockert.

Seit 9. Juli

„Passend zur Ferien- und Urlaubszeit treten nun weitere Lockerungen in Siegen-Wittgenstein in Kraft“, freut sich Landrat Müller. Denn seit 9. Juli gelten im Kreis Siegen-Wittgenstein die Regelungen der „Inzidenzstufe 0“ (7-Tages-Inzidenz stabil zwischen 0 und 10) der Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW.

Die neuen Regeln:

·         Kontaktbeschränkungen: Keine Beschränkungen mehr. Mindestabstände als Empfehlung.
·         Gastronomie: Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen; Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske. Wegfall einfache Rückverfolgbarkeit.
·         Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist: Wegfall aller Beschränkungen mit Ausnahme der Maskenpflicht in Innenräumen.
·         Freizeit: Keine Beschränkungen. Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test.

Feierndes Volk
Wenn mehr als 50 Leute feiern (einschließlich immunisierter Personen), besteht Testpflicht für nicht immunisierte Personen. (Foto: Vishnu R.)

·         Private Veranstaltungen (ausgenommen Partys und ähnliche Feiern): Bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) Testpflicht für nicht immunisierte Personen, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden
·         Partys und ähnliche Feiern: Wie private Veranstaltungen.
·         Große Festveranstaltungen: Erlaubt mit Testpflicht für alle Teilnehmenden.
·         Kultur: Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen. Ab 5000 Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich. Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske). Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig.

So kann’s gehen

·         Sport: Sportausübung ohne Beschränkungen. Sportveranstaltungen außen ohne Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität. Ab 5000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich.
·         Außerschulische Bildung: Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen.
·         Kinder-/Jugendarbeit: Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots. Ansonsten keine Einschränkungen mehr.
·         Sitzungen/Tagungen/Kongresse: Keine Beschränkungen.
·         Messen und Märkte: Wegfall sämtlicher Beschränkungen.
·         Beherbergung/Tourismus: Kontakt-Nachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz über 10.