Amtliche Bekanntmachung aus Biedenkopf
- Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf
hier: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung
Herr Fritz Schlagowsky, Am Freibad 17, 35216 Biedenkopf, hat mit Ablauf des 31.12.2021 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf niedergelegt. Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit gültigen Fassung
rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Herr Meikel Busch, Untere Haide 19, 35216 Biedenkopf-Breidenstein in die Stadtverordnetenversammlung nach.
2. Wahl zum Ortsbeirat der Kernstadt Biedenkopf
hier: Nachrücken in den Ortsbeirat
Herr Fritz Schlagowsky, Am Freibad 17, 35216 Biedenkopf, hat mit Ablauf des 31.12.2021 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) sein Mandat im Ortsbeirat der Kernstadt Biedenkopf niedergelegt.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Dirk Arnold, Theisenbachstraße 6, 35216 Biedenkopf, hat auf die Annahme des Mandats verzichtet.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber, Herr Michael Marinc, Stadtgasse 27, 35216 Biedenkopf, hat auf die Annahme des Mandats verzichtet.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Herr Martin Burk, Sudetenstraße 12, 35216 Biedenkopf in den Ortsbeirat der Kernstadt Biedenkopf nach.
Einspruch ist möglich
3. Gegen diese Feststellungen kann jede Wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten,
mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Biedenkopf, 35216 Biedenkopf, Hainstraße 63, Zimmer 109, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.