Für „Spaziergänger“ in Biedenkopf: Allgemeinverfügung zur Anordnung von Auflagen
Bürgermeister Joachim Thiemig als örtliche Ordnungsbehörde hat für den Parkplatz „Pfefferacker“ sowie das gesamte bebaute Gebiet der Kernstadt Biedenkopf und aller anderen Stadtteile von Biedenkopf eine Allgemeinverfügung erlassen.
Interessierte finden diese in Gänze hier, auf dieser Seite im Digitalen Amtsblatt.
Abstand und Maske
„Zwischen den Versammlungsteilnehmenden ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Haushalte einzuhalten“, heißt es darin unter anderem. Und weiter: „Die Versammlungsteilnehmenden sind während der Versammlung durchgängig zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) verpflichtet.
Nur in Ausnahmen
Die medizinische Maske darf lediglich zu Identifikationszwecken sowie bei zwingenden Gründen (z.B. für Redebeiträge im Rahmen der Ausübung des Versammlungsrechts) abgenommen werden.“
Von dem Tragen einer medizinischen Maske befreit sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können und durch ärztliche Bescheinigung von der Tragepflicht befreit sind. Die Bescheinigung muss im Original vorgelegt werden und den vollständigen Namen, das Geburtsdatum sowie konkrete Angaben zum Grund der
Befreiung enthalten.
Weitere Bekanntmachungen
Weitere Infos – auch zu Ortsbeirats-Sitzungen, zum Flurbereinigungsbeschluss sowie zur Haushaltssatzung – sind ebenfalls im Digitalen Amtsblatt der Stadt zu finden, und zwar hier, auf dieser Seite.