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Einschränkung der Pressefreiheit: jetzt auch im Kreistag?

„Wenn unter einem autokratischen Regime die Machthaber oppositionelle Medien einschränken, dann zeigt die ‚westliche Wertegemeinschaft‘ schnell mit dem Finger auf solch antidemokratische Beschneidung der Pressefreiheit. Bei diesem Thema sollten wir zunächst vor der eigenen Türe kehren“, meint Dr. Frank Michler. Er spielt damit an auf den seit Monaten schwelenden Konflikt im Kreistag über Filmberichterstattung aus den Sitzungen.

Explizit erlaubt

Obwohl dies in der Satzung explizit erlaubt ist, hatte der Kreistag mehrfach ordnungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten. In der Kreistagssitzung vom 1. April führte dies dazu, dass in der zweiten Hälfte gar kein Medienvertreter mehr anwesend war. Nicht nur derjenige, dem das Filmen verboten wurde, sondern auch der Reporter einer regionalen Tageszeitung war gegangen.

Vor Gericht

In der Sitzung vom 25. Februar dieses Jahres hatte das Fehlen einer filmischen Dokumentation der Reden zur Folge, dass die „Oberhessische Presse“ einen Abgeordneten falsch wiedergab und in der Folge das Landgericht Frankfurt der Zeitung die Wiederholung der Falschaussage per einstweiliger Verfügung verbieten musste.

„Gegen das Grundgesetz“

Michler bewertet die vom Kreistag beschlossenen Filmverbote als eine Einschränkung der Pressefreiheit. „Medien sollen die Mächtigen kontrollieren und Machtmissbrauch aufdecken. Wenn die Kreistagsmehrheit ihre Macht dazu missbrauchen kann, manchen Medien das Filmen zu erlauben und dies anderen zu verbieten, oder aber selbst zu definieren, wer als Medium (Presse) gilt und wer nicht, ist das ein klarer Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.“, meint Michler.

Das Kreishaus durch einen "Fensterrahmen" betrachtet
Kreistagsvorsitzender Detlef Ruffert (Steffenberg) plant, in der Kreistagssitzung eine Änderung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung beschließen zu lassen. Dr. Frank Michler sieht das als grundgesetzwidrige Einschränkung der Pressefreiheit. (Foto: Archiv)Das

Der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (Steffenberg) plant, in der kommenden Kreistagssitzung am 20. Mai eine Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung beschließen zu lassen. „Wie schon bei den vergangenen Filmverboten geschehen, soll die Kreistagsmehrheit ein Filmverbot aussprechen können, wenn ihnen die jeweiligen Journalisten nicht genehm sind“, sagt Michler und sieht dies auch als Eingeständnis, dass die bisherigen Filmverbote rechtswidrig waren und einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würden.

„Letzte Gelegenheit“

Auf dieser Seite finden Interessierte Michlers Ausführungen in Gänze unter dem Titel: „Letzte Gelegenheit für Transparenz im Kreistag!“ „Ich hoffe, dass in der Kreistagssitzung am 20. Mai genügend demokratisch gesinnte Abgeordnete verhindern, dass der Geist des ‚Schriftleitergesetzes‚ in Marburg-Biedenkopf Einzug hält“, äußert der Landratskandidat inständig.