Polizei informiert über neues Cannabisgesetz
Es war kein Aprilscherz: Seit 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz streicht Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen und legalisiert Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen.
Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr
Was sich nicht geändert hat: Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen im Straßenverkehr. Die Polizei möchte daher informieren und sensibilisieren im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr.
„Die Rechtslage im Straßenverkehr hat sich nicht geändert. Es ist weiterhin untersagt, unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Es ist zu befürchten, dass in Zukunft die Anzahl der berauschten Verkehrsteilnehmer ansteigen und es auch zu mehr schweren Verkehrsunfällen kommen wird. Der Konsum von Cannabis schließt eine sichere und verantwortungsbewusste Teilnahme am Straßenverkehr eindeutig aus. Neben unseren Kontrollen klären wir selbstverständlich weiterhin auf, damit es erst gar nicht zu solchen Fahrten und gefährlichen Situationen kommt“, so der mittelhessische Polizeipräsident Torsten Krückemeier.
Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.
Grenzwerte im Straßenverkehr
Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden.
Verstärkte Kontrollen durch die Polizei
Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die mittelhessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren.