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  • Geschäftsleben,  Region

    Statt Kurzarbeit: Arbeitnehmer-Überlassung

    Im Rahmen der Corona-Krise wird die sogenannte „Arbeitnehmer-Überlassung“ jetzt gesetzlich erleichtert. Betriebe können in der aktuellen Corona-Zeit Kurzarbeit abwenden oder einzelne Mitarbeiter vor Kurzarbeit bewahren, wenn sie ihre Arbeitnehmer anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen. Lockerung Möglich macht dies eine Änderung des Arbeitnehmer-Überlassungsgesetztes (AÜG). Demnach können Unternehmen, die üblicherweise keine Arbeitnehmer-Überlassung durchführen, aber wegen der aktuellen Corona-Krise gelegentlich eigene Arbeitnehmer anderen Unternehmen mit akutem Arbeitskräftemangel (etwa in der Landwirtschaft, im Handel, in der Lebensmittellogistik oder im Gesundheitswesen) überlassen, dies ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmer-Überlassung tun. Zustimmung Voraussetzung ist, dass die betroffenen Arbeitskräfte der Überlassung zugestimmt haben und der abgebende Arbeitgeber nicht beabsichtigt, dauerhaft als Arbeitnehmer-Überlasser tätig zu sein. Ferner…

  • Geschäftsleben,  Region

    25 Arbeitgeber, zumeist aus dem Hinterland, melden Kurzarbeit an

    Es gibt konjunkturelle Einbrüche in der Region. 25 Arbeitgeber, überwiegend aus dem Hinterland, haben wegen Auftragseinbrüchen Kurzarbeit angezeigt, wie die Agentur für Arbeit (Marburg) aktuell vermeldet. Es betrifft Unternehmen aus den Bereichen Metall, Kunststoff und Automotive. Betroffen sind potenziell 927 Arbeitnehmer. Der Arbeitsmarkt im Januar wird zudem als „stark abgekühlt“ bezeichnet. 5.426 Personen im Landkreis waren arbeitslos gemeldet – 188 oder 3,6 Prozent mehr als vor einem Jahr. Gegenüber Dezember 2019 macht sich auch die Winterarbeitslosigkeit im Landkreis bemerkbar, es wurden 740 (rund 16 Prozent) mehr Arbeitslose gezählt. Die Arbeitslosenquote lag bei vier Prozent. Im Vergleich: Marburg: Arbeitslosenquote bei 4,1 Prozent Stadtallendorf: Arbeitslosenquote bei 4,1 Prozent Biedenkopf: Arbeitslosenquote bei 3,8…

  • Geschäftsleben,  Landkreis,  Themenwelt

    Agentur für Arbeit prüft Beschäftigung Schwerbehinderter

    Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Agentur für Arbeit in Marburg teilt nun mit, dass Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, eine Ausgleichsabgabe zahlen müssen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Die Abgabe wird an das zuständige Integrationsamt gezahlt und wird zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet. Bis Ende März Betriebe können das für das Anzeigejahr 2019 das Programm von der Homepage www.iw-elan.de herunterladen. IW-Elan ist eine Software, die Arbeitgeber bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige unterstützt. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht…