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Mitteilung der Stadtverwaltung
Auskunftssperren: Die Meldebehörden in Deutschland haben die Daten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnung festzustellen und nachweisen zu können. Sie erteilen Melderegister-Auskünfte, wirken bei Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Wer aus bestimmten Gründen nicht will, dass persönliche Daten von ihm weitergegeben werden, hat die Möglichkeit, eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre eintragen zu lassen. Für folgende Auskünfte kann formlos und ohne Begründung bei der Meldebehörde der Stadt Biedenkopf, Hainstraße 63, 35216 Biedenkopf, der Widerspruch gestellt werden: Melderegisterauskunft gegenüber– Öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften denen man nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42 Abs. 2 BMG), – Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und…