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„Eingezogene Führerscheine werden wieder ausgehändigt“
Die Meldung kam überraschend: Der Bund hat die Länder aufgefordert, ab sofort den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Hintergrund ist die rechtliche Unsicherheit. Das Bundesverkehrsministerium hatte in einer Telefonschalte den Landesverkehrsministerien mitgeteilt, dass die verschärften Regelungen wegen eines Formfehlers wahrscheinlich nichtig sind – wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage”. Rechtslage Vor diesem Hintergrund waren Bund und Länder sich einig, ab sofort für laufende Verfahren für Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten die alte Rechtslage anzuwenden. Bußgeldbescheide und Verwarnungen, die ab dem 28. April auf Grundlage der Neuregelungen erlassen werden, sind rechtswidrig. Das betrifft alle Tatbestände, die durch die 54. Verordnung geändert oder neu eingeführt wurden. Konsequenzen Das Kreisordnungsamt Siegen-Wittgenstein zieht aus der veränderten Situation…