Backland.News
  • Geschäftsleben,  Region

    Arbeitgeber aufgepasst: wichtige Frist läuft morgen ab

    Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen. Und zwar besteht bis zum 30. Juni letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Grund: Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, angezeigte (genehmigte) und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen. Frist ist entscheidend Im Juni läuft damit die Frist für März aus, dem Monat in dem die Pandemie die deutsche Wirtschaft erstmals hart getroffen hat. Entscheidend ist das Eingangsdatum der Unterlagen bei der für die Abrechnung zuständigen Agentur für Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist! Anträge die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt…

  • Landkreis

    „Das Konzept wird weiterentwickelt“

    Das Neueste vom Landkreis: Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist auf nunmehr 75 gestiegen. Gleichzeitig wuchs auch die Zahl der Fälle, die als genesen gelten, auf sieben. Unterdessen entwickeln die Akteure im Gesundheitswesen aktuell das Versorgungskonzept weiter. Auch hat der Kreis eine Lösung für die finanziellen Fragen von Tagesmüttern gefunden. Der für Juli geplante „Tag der Landwirtschaft wurde abgesagt.“ Für Schwerkranke Ziel der Abstimmungen zwischen dem Gesundheitsamt, den Krankenhäusern, dem Rettungsdienst und den Ärzte-Netzwerken ist es, die medizinische Versorgung auch bei steigenden Patientenzahlen zu gewährleisten. Deutlich wird dabei schon jetzt die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Krankenhäuser in der Region, um eine Entlastung des Marburger…

  • Allgemein,  Gesundheit

    Spartipp: Grünes Rezept einreichen

    Insgesamt 73 von 110 gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten zumindest einen Teil der Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke. Dazu müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu zählt meist eine ärztliche Verordnung, die mithilfe eines Grünen Rezeptes nachgewiesen werden kann. Im Jahr 2017 wurden 47 von 591 Millionen rezeptfreien Medikamenten auf Basis des Grünen Rezepts abgegeben, mit dem der Arzt die Anwendung des Medikaments medizinisch befürwortet. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt deshalb allen gesetzlich krankenversicherten Verbrauchern, ihre Grünen Rezepte und Kassenbons aufzubewahren. So kann später die Kostenerstattung der rezeptfreien Medikamente beantragt werden. Eine solche Satzungsleistung ist im Gegensatz zu einer Pflichtleistung von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Wichtig für Schwangere Einerseits…