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    Wichtige Bekanntmachung zur Gasversorgung

    Wie die Stadt Biedenkopf öffentlich bekanntgibt, ändert die Gasversorgung Biedenkopf GmbH mit Wirkung zum 1. Oktober gemäß § 5 Abs. 2 GasGVV ihre Allgemeinen Preise in der Grundversorgung im Tarif „BiedenkopfPur“. Die Preisanpassung sei erforderlich, da ab diesem Zeitpunkt aufgrund rechtlicher Vorgaben zwei neue gesetzliche Umlagen für alle Gaskunden eingeführt werden, heißt es. „Unsere Preise werden entsprechend der veröffentlichten Höhe der neuen Gasspeicher- und der Gasbeschaffungsumlage angepasst; die bisherige Bilanzierungsumlage ändert sich ebenfalls.“ Kündigen möglich Sollte jemand mit der Anpassung des Erdgaspreises nicht einverstanden sein, hat er gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 GasGVV das Recht, seinen Grundversorgungsvertrag „BiedenkopfPur“ ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung…