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Widerruf von Pkw-Leasingverträgen: Geheimtipp im Dieselskandal
„Verbraucher können ihren PKW-Leasingvertrag bei fehlerhafter Information über ihr Widerrufsrecht noch heute widerrufen. Das gilt zumindest für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden“, sagt der Fachanwalt Peter Hahn von der gleichnamigen Kanzlei. „Viele Leasingnehmer wissen gar nicht, dass auch ein PKW-Leasingvertrag widerrufbar ist, wenn er von einem Verbraucher geschlossen wurde und fehlerhafte Vertragsinformationen enthält“. Fehler bei Vertragsinformationen Da es für Leasingverträge keine Musterbelehrungen gibt, sind von PKW-Leasinggesellschaften zahlreiche Fehler bei den Vertragsinformationen gemacht worden. Nach Meinung der Experten sind bei jüngeren PKW-Leasingverträgen in fast allen Fällen die Vertragsinformationen fehlerhaft, so dass ein Widerruf erfolgversprechend ist. Als fehlende Pflichtangaben sind beispielsweise fehlende Angaben des Nettokreditbetrages, der Laufzeit des…