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Waffe in der Wohnung? Ohne Waffenschein reicht das zur Kündigung
Wer eine Waffe in seiner Wohnung aufbewahrt, ohne den erforderlichen Waffenschein zu besitzen, dem kann der Eigentümer die fristlose Kündigung aussprechen. Denn es handelt sich dabei nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine nachhaltige Störung des Hausfriedens und einen schwerwiegenden Verstoß gegen die vertraglichen Obhutspflichten. (Landgericht Berlin, 65 S 54/18) Der Fall: Der Eigentümer selbst hätte wohl keine Chance gehabt, die Waffe in der Wohnung seines Mieters zu entdecken. Er hätte schließlich die Immobilie nicht ohne weiteres betreten und schon gar nicht nach dem verbotenen Gegenstand suchen dürfen. Doch bei einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei wurden die Pistole und ein Magazin mit Munition gefunden. Der Eigentümer…
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Recht: Klappe auf, Klappe zu! 10 Urteile rund um den Briefkasten
In loser Folge wird Backland.news jetzt immer mal über „Rechtliches“ berichten. Interessante Urteile zu verschiedenen Themen und mehr. Heute geht es rund um den Briefkasten. Der Briefkasten gehört zu den Objekten eines Hauses, über die sich jahrelang niemand Gedanken macht. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS zeigt zehn Fälle auf, in denen sich deutsche Gerichte mit Briefkästen auseinandersetzen mussten und zum Teil zu interessanten Grundsatzurteilen kamen. ▓ Wenn ein Mieter über einen längeren Zeitraum nichts gegen einen funktionsuntüchtigen Briefkasten unternimmt, dann ist er auch persönlich für eine fehlgeschlagene Postzustellung verantwortlich. Ein Betroffener hatte es etwa ein Jahr nicht reklamiert, dass die Klappe fehlte. Als der Vermieter ihm dann aber…