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    Inzidenzstufe 1: ab sofort wieder neue Regelungen

    Seit vergangenem Freitag gelten im Kreis Siegen-Wittgenstein wieder die Regelungen der Inzidenzstufe 1 (Inzidenz zwischen 10,1 und 35) der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Die Regeln Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt. Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt. Gastronomie: Innengastronomie ist ohne vorherige Testung möglich. Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist: Es gilt eine Begrenzung auf eine Person je zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche. Freizeit: Freibäder sowie kleinere Außeneinrichtungen dürfen ohne vorherige Tests öffnen. Bordelle usw. dürfen mit negativem Test öffnen. Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für bis zu 250 Personen öffnen,…