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Verpackungsverordnung wurde geändert – das Wichtigste in Kürze
Die gesetzlichen Grundlagen für den Abfall aus Verpackungen haben sich zum 1. Januar dieses Jahres geändert. Die bisher geltende Verpackungsverordnung wurde durch das neue Verpackungsgesetz abgelöst. Auch nach dem neuen Gesetz bleibt das „Duale System“ der Abfallsammlung und -verwertung in Kraft. Milch bleibt pfandfrei Das Wichtigste für die Verbraucher: Die intensiv diskutierte Pfandpflicht für Milch wird es nicht geben. Ebenso bleiben Wein, Schnaps, Frucht- und Gemüsesäfte pfandfrei. Neu sind unter anderem die verschärften Verwertungsquoten. Danach müssen folgende Mengenanteile recycelt werden: ▨ Glas, Aluminium und FE-Metalle: 80 Prozent (ab 1. Januar 2022 sogar: 90 Prozent), ▨ Papier, Pappe, Karton: 85 Prozent (ab 2022: 90 Prozent) ▨ Getränkekartonverpackungen: 75 Prozent (ab 2022:…