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Stadt Biedenkopf sucht Wahlhelfer
„Bei der Durchführung der Kommunalwahlen am 14. März 2021 sind wir auf die Mitarbeit von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern angewiesen“, heißt es seitens der Stadt Biedenkopf. „Ohne eine ausreichende Anzahl von Wahlhelfern kann keine Wahl stattfinden. Unsere Stadt ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter, dem Schriftführer und dessen Stellvertreter und bis zu fünf weiteren Beisitzern (jeweils m/w/d) besteht.“ Schwindendes Interesse Zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand dürfen nur wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger berufen werden. Leider sei, so heißt es, in den letzten Jahren ein Trend dahingehend erkennbar, dass immer weniger Menschen bereit seien, bei der Durchführung von…
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Bekanntmachungen der Stadt Biedenkopf
Erinnerung an Hundesteuer: Am 1. Juli dieses Jahres wird die Hundesteuer fällig. Nähere Informationen finden Hundebesitzer auf dieser Seite. Der Magistrat der Stadt Biedenkopf Im Auftrag: gez. Thomas Theophel, Kassenleiter Wahlhelfer gesucht „Bei der Durchführung der Landratswahl am 8. September 2019 sowie eine eventuelle Stichwahl am 22. September 2019 sind wir auf die Mitarbeit von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern angewiesen“, heißt es seitens der Stadt Biedenkopf. „Unsere Stadt ist in 16 Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher, der Stellvertreterin/dem Stellvertreter, der Schriftführerin/dem Schriftführer, der stellvertretenden Schriftführerin/dem stellvertretenden Schriftführer und bis zu drei weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern besteht.“ Zur ehrenamtlichen Mitarbeit…
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Wahlhelfer für die Landtagswahl am 28. Oktober gesucht
„Bei der Durchführung der Landtagswahl am 28. Oktober sind wir auf die Mitarbeit von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern angewiesen“, heißt es seitens des Magistrats der Stadt Biedenkopf. Biedenkopf ist in 16 Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke eingeteilt. Nur Wahlberechtigte sind aufgerufen Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einem Stellvertreter, Schriftführer, stellvertretendem Schriftführer und bis zu drei weiteren Beisitzern besteht. (Es kann sich selbstverständlich bei jedem Amt um Mann oder Frau gleichermaßen handeln.) Zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand dürfen nur wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger berufen werden. Leider, so heißt es weiter, sei in den letzten Jahren ein Trend dahingehend erkennbar, dass immer…