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    Anmeldung an den Grundschulen startet in Kürze

    Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2015 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Schuljahr 2021/2022 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Persönlich Die Anmeldung zur vorzeitigen Einschulung ist von einem Erziehungsberechtigten persönlich unter Vorlage des Familienstammbuchs (oder der Geburtsurkunde des Kindes) vorzunehmen. Ebenso ist es erforderlich, dass das Kind, für das der Antrag gestellt wird, an dem Anmeldegespräch teilnimmt. Zeitnah Die Grundschulen der Stadt Bad Laasphe nehmen nach den Herbstferien die Anmeldungen der Schulanfänger…