Naturschutzbehörde mahnt zu rücksichtsvollem Umgang
Die klassischen Ausflugs- und Wandertage stehen vor der Tür: 1. Mai, Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Und das schöne Wetter lockt zusätzlich in die Natur.
Bekanntermaßen zählen Naturschutzgebiete aufgrund ihrer extensiven Nutzung und damit verbundenen Vielfalt an Lebensräumen auch zu den beliebtesten Ausflugs- und Erholungszielen. Gleichzeitig sind diese Gebiete jedoch häufig die letzten Rückzugsräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und wurden daher unter Schutz gestellt. „Probleme bereiten insbesondere den Naturschutz missachtende Freizeitnutzungen abseits der Wege“, sagt jetzt Dr. Heinz Meyer, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass es im Spannungsfeld Naturschutz und Erholung in den vergangenen Jahren in vielen Naturschutzgebieten immer wieder zu Problemen gekommen ist, weil sich einzelne Bürger nicht an die notwendigen Regeln halten und in den Naturschutzgebieten campieren, zelten, Feuerstellen einrichten, Motorradfahren, Müll hinterlassen oder Hunde frei laufen lassen.
Geldbußen werden verhängt
Besonders empfindlich, zum Teil mit der Aufgabe der Brut, reagieren etwa am Boden brütende Vögel auf diese unzulässigen Freizeitaktivitäten. Diese Tätigkeiten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können von der Unteren Naturschutzbehörde mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Nur angeleinte Hunde
Die Kreisbehörde mahnt daher – zum Schutz der seltenen Tier- und Pflanzenarten – die Verbote der Naturschutzgebiete zu beachten und daher diese Gebiete nur auf den vorhandenen Wegen zu betreten sowie Hunde nur angeleint auszuführen.