Was gilt jetzt für die Wittgensteiner?
Weitere Lockerungen:
Seit gestern bereits gelten im Kreis Siegen-Wittgenstein die Regelungen der „Stufe 2“ (Inzidenz zwischen 50 und 35, 1) der Coronaschutzverordnung des Landes.
Landrat Andreas Müller appelliert an die Bürger, sich auch weiterhin an die bestehenden AHA-Regeln zu halten, „damit wir die neu gewonnenen Freiheiten nicht aufs Spiel setzen.“ Im Einzelnen gilt nun folgendes:
- Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
- Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit Test und ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan; Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
- Kinder-/Jugendarbeit: Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test; auch innen ohne Maske
- Kultur: Konzerte innen, Theater und Kinos mit bis zu 500 Personen (mit Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten; Museen usw. ohne Termin
- Sport: Außen: Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung; Innen: (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen: bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, Innen: bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
- Freizeit: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: (Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test)
- Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist: Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm
- Messen/Märkte: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
- Tagungen/Kongresse: außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
- Private Veranstaltungen (ohne Partys): außen bis zu 100;
innen bis zu 50 Gäste mit Test - Gastronomie: Außengastronomie ohne Test; Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht; Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
- Beherbergung/Tourismus: volle gastronomische Versorgung für private Gäste