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Was gilt jetzt für die Wittgensteiner?

Weitere Lockerungen:

Seit gestern bereits gelten im Kreis Siegen-Wittgenstein die Regelungen der „Stufe 2“ (Inzidenz zwischen 50 und 35, 1) der Coronaschutzverordnung des Landes.
Landrat Andreas Müller appelliert an die Bürger, sich auch weiterhin an die bestehenden AHA-Regeln zu halten, „damit wir die neu gewonnenen Freiheiten nicht aufs Spiel setzen.“ Im Einzelnen gilt nun folgendes:

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
  • Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit Test und ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan; Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
  • Kinder-/Jugendarbeit: Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test; auch innen ohne Maske
  • Kultur: Konzerte innen, Theater und Kinos mit bis zu 500 Personen (mit Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten; Museen usw. ohne Termin
  • Sport: Außen: Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung; Innen: (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test 
    Außen: bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, Innen: bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
Radler fahren durch ein Kornfeld
Kontaktfreier Sport ist ohne Personenbegrenzung draußen wieder erlaubt. (Foto: A. Centanni)
  • Freizeit: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: (Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test)
  • Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist: Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm
  • Messen/Märkte: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
  • Tagungen/Kongresse: außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
  • Private Veranstaltungen (ohne Partys): außen bis zu 100;       
    innen bis zu 50 Gäste mit Test
  • Gastronomie: Außengastronomie ohne Test; Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht; Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
  • Beherbergung/Tourismus: volle gastronomische Versorgung für private Gäste