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Bad Laasphe

Jetzt: Demokratie stärken und Schöffe werden

Ehrenamtlich und ohne Jura studiert zu haben als Richterin oder Richter arbeiten? Das geht in Deutschland, wenn man ein Schöffenamt bekleidet. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit ohne juristische Ausbildung, die regelmäßig als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Straf- und Jugendstrafsachen teilnehmen. Diese Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern stellt ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates dar; sie soll das Vertrauen der Bevölkerung in die Strafjustiz stärken. Schöffinnen und Schöffen fungieren demnach als Bindeglied zwischen dem Staat und seinen Bürgern und übernehmen eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe. Sie werden für fünf Jahre gewählt. In diesem Jahr steht die Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028 an.

Eine Liste

Die Verfahrensordnung sieht vor, dass zunächst jede Kommune eine Vorschlagsliste aufstellt. Auch die Stadt Bad Laasphe muss eine solche Liste aufstellen und ist deshalb aktuell auf der Suche nach Personen, die dieses wichtige Ehrenamt für die Lahnstadt übernehmen möchten. Interessierte können sich ab sofort dafür bewerben. Dazu muss ein Bewerbungsformular ausgefüllt und bis zum 26. Mai an die Stadtverwaltung zurückgesendet werden (Stadtverwaltung Bad Laasphe, z. Hd. Herrn Alexander Heinrich, Mühlenstraße 20, 57334 Bad Laasphe). Das Formular ist auch unter stadt-badlaasphe.de zu finden. Ob man in die Vorschlagsliste aufgenommen wird, entscheidet anschließend der Stadtrat.

Zehn Personen

Die Bad Laaspher Vorschlagsliste soll zehn Personen umfassen. Hat der Rat festgelegt, wer auf der Vorschlagsliste landet, wird diese danach für eine Woche öffentlich ausgelegt. Gegen die Liste kann binnen einer Woche schriftlich und begründet Einspruch erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist übersendet die Stadtverwaltung die Vorschlagsliste und alle etwaigen Einsprüche an das Amtsgericht, zu dessen Bezirk die Stadt gehört. Ein Schöffenwahlausschuss wählt die künftigen Schöffen schließlich aus allen Vorschlägen aus. Benannt werden neben den Hauptschöffen auch sogenannte Ersatzschöffen, die im Falle von Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung eines Hauptschöffen dessen Vertretung übernehmen.

Auch Jugendschöffen

Neben diesen Schöffen in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene werden auch wieder Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen gesucht, die bei Jugendstrafsachen zum Einsatz kommen. Bad Laasphe muss dafür ebenfalls eine Vorschlagsliste zusammenstellen, die sechs Personen umfassen soll. Anders als bei den Erwachsenenschöffen entscheidet hierüber jedoch nicht der Stadtrat, sondern der Jugendhilfeausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein. Deshalb muss die Stadtverwaltung die Bewerbungen bzw. die Vorschläge in diesem Fall bis Ende März an das Jugendamt des Kreises übersenden. Das Bewerbungsformular für dieses Ehrenamt findet sich ebenfalls auf der Homepage der Stadt.

Blick in einen Gerichtssaal.
Aufgrund der gesellschaftlichen Verantwortung, die mit dem Amt verbunden ist, werden an die Bewerber einige Anforderungen gestellt. (Foto: David Mark)

Gesucht werden Personen, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Sie müssen zudem straffrei sein, dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein und die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit beachten sowie die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen. Praktische Befähigungskriterien sind Vorurteilsfreiheit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Gerechtigkeitssinn, Standfestigkeit und Menschenkenntnis. Wer als Schöffe oder Jugendschöffe für Bad Laasphe tätig sein möchte, muss seinen Hauptwohnsitz außerdem hier haben. Jugendschöffinnen und -schöffen müssen zusätzlich zu all dem Vorgenannten Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen. Personen, die hauptamtlich in der Justiz tätig sind (Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht in das Amt gewählt werden.

Bei Fragen

Fragen zur Schöffen- und Jugendschöffenwahl beantwortet die Stadtverwaltung gern unter 02752/909-110 (Herr Alexander Heinrich für Schöffen in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene) bzw. -150 (Herr Jann Burholt für Schöffen in Jugendstrafsachen). Mehr Informationen gibt es auch unter schoeffenwahl2023.de oder unter lg-siegen.nrw.de/aufgaben /abteilungen /Schoeffen /index.php.