Dreiste Abzocke mit Gewinnversprechen
In Bad Laasphe wurde jetzt eine Frau angerufen: „Sie haben gewonnen! Herzlichen Glückwunsch!“ Die Frau freute sich. Wer gewinnt schließlich nicht gern? Wer aber eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post, sollte vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit Gewinnversprechen handeln. Das rät jetzt eindringlich Georg Baum von der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein.
Seniorin in Laasphe abgezockt
Leidvoll musste dies aktuell eine 68-jährige Seniorin aus Bad Laasphe erfahren. Der Frau war nämlich in mehreren mit ihr geführten Telefonaten vorgegaukelt worden, sie habe bei einem Gewinnspiel 24.000 Euro gewonnen. Um dieses Geld jedoch ausgehändigt zu bekommen, sollte die Angerufene vorab anfallende „Gebühren“ überweisen. So jedenfalls stellten die hinterhältigen Anrufer dies der gutgläubigen Seniorin gegenüber dar. Schließlich tat die Bad Laaspherin wie von den Anrufern gefordert – und ist nun am Ende eine gleich doppelt Betrogene: Der versprochene hohe Gewinn war ohnehin nie existent, und die 3.000, die sie an die Betrüger überwies, ist sie ebenfalls los. (Foto: Annette Fischer) Noch Schlimmeres konnte am Montag in dem Zusammenhang eine aufmerksame Postangestellte verhindern. Denn als die Seniorin erneut 800 Euro über Western Union an die Betrüger überweisen wollte, intervenierte die Postangestellte, verweigerte klugerweise den Transfer und informierte die Polizei. Diese schließt übrigens weitere gleichgelagerte Anrufe in der Region nicht aus und rät daher zu entsprechender Vorsicht.
Niemals zahlen vor einem Gewinn
„Seien Sie vorsichtig bei Gewinnversprechen, insbesondere dann, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist, zum Beispiel an das Zahlen einer Geldsumme, den Besuch einer Veranstaltung oder den Anruf einer kostenpflichtigen Hotline!“, warnen die Beamten. „Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel – und zwar bei einem seriösen Unternehmen – teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen, zum Beispiel das Zahlen einer Gebühr oder die Teilnahme an einer Veranstaltung.“ Auch wird geraten, die auf dem Display angezeigte Rufnummer zu notieren. „Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder ähnliches“, ist ein weiterer eindrücklicher Rat der Polizei.