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„Sie haben gewonnen! Herzlichen Glückwunsch!“… Ehepaar wurde betrogen

„Sie haben gewonnen! Herzlichen Glückwunsch!“… Wer freut sich nicht, das zu hören? Wer aber eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post, sollte vorsichtig sein. „Dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit falschen Gewinnversprechen handeln“, warnt aktuell die Polizei Siegen-Wittgenstein. „Aktuell musste dies auch ein Ehepaar aus Bad Berleburg erfahren. Diesem hatte man am Telefon vorgegaukelt, es hätte bei einem Gewinnspiel über 140.000 Euro gewonnen.“

Wer freut sich nicht bei der Nachricht eines Gewinns? Oft aber soll erst einmal gezahlt werden…

Der Ablauf: Am Mittwoch und Donnerstag waren die Betrugsanrufe bei dem Ehepaar erfolgt. Die beiden Eheleute wurden zunächst aufgefordert, sobald wie möglich eine Notarin telefonisch zu kontaktieren. Die „Notarin“ erklärte dem Ehepaar dann, dass es an einer Tankstelle Internet-Einkaufsgutscheine im Wert von insgesamt 200 Euro kaufen solle.

Das Ehepaar fiel darauf herein

Die Eheleute taten wie gefordert: Kauften die Gutscheine, rubbelten deren Codes frei und gaben sie telefonisch an die falsche Notarin durch. Diese erklärte dann, dass am Folgetag eine „Frau Dr. König“ aus Berlin von einer dortigen angeblichen Tochtergesellschaft der Lotteriegesellschaft anrufen werde, um die weiteren Modalitäten der Gewinnübergabe zu besprechen. „Frau Dr. König“ forderte dann jedoch in dem angekündigten Telefonat das Ehepaar auf, mit einer angeblichen Bankmitarbeiterin in Berlin Kontakt aufzunehmen, die im weiteren Verlauf eine Transfergebühr von 3.900 Euro mittels Auslandsüberweisung von dem Berleburger Ehepaar verlangte. Die Eheleute wurden an dieser Stelle allerdings misstrauisch.

„Nur 200 Euro“ verloren

Bei dem hinterhältigen Betrug wurde das Ehepaar letztlich „nur“ um die 200 Euro in Form der Internet-Gutscheine erleichtert. Zu einem weiteren Schadenseintritt kam es glücklicherweise nicht.
„Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die die perfiden Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden und beherrschen“, so die Polizei warnend. „Die Methode ist aber immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen – etwa Gebühren zu zahlen.“ Die Täter verwenden für ihre Anrufe oft eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei. Auch darauf sollten potenzielle Opfer nicht hereinfallen.