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Bekanntmachungen aus Biedenkopf

Abräumung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Biedenkopf
Nach Ablauf der Ruhefrist sollen ab September 2019 die nachstehend aufgeführten Grabstätten auf den Friedhöfen in Biedenkopf gem. §§ 11, 15, 24 der Friedhofsatzung der Stadt Biedenkopf vom 4. April 2019 in der derzeit gültigen Fassung abgeräumt und eingeebnet werden.


Eine Verlängerung der Ruhefrist bei Reiheneinzelgrabstätten ist nicht möglich. Die Nutzungsfrist von Wahlgrabstätten kann auf Antrag verlängert werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung. Die einzelnen Grabstätten können durch Angehörige (Berechtigte) bzw. von ihnen beauftragte Personen bis 31. August 2019 abgeräumt werden.
Nach diesem Zeitpunkt noch bestehende Grabstätten werden von Kräften der Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt.
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag: gez. Thomas Rößer, Fachbereichsleiter

Geld fürs Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement soll gefördert werden
Die ehrenamtliche Arbeit in unserer Region Marburg-Biedenkopf stellt einen hohen Stellenwert dar. Deshalb will der Landkreis Marburg-Biedenkopf auch in diesem Jahr die Ehrenamtsarbeit fördern.
Für das ehrenamtliche Engagement wurden dem Magistrat der Stadt Biedenkopf eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 13.877,00 Euro ausgezahlt. Grundsätzlich ist die Förderung unabhängig von der Rechtsform möglich, so dass nicht nur eingetragene Vereine oder Träger Unterstützung finden, sondern auch niedrigschwellige Strukturen wie Netzwerke, Arbeitsgruppen und Initiativen begünstigt werden können.
Professionelle Träger und Initiativen werden nicht berücksichtigt. Alle Antragsteller erhalten pauschal einen Anteil zu gleichen Teilen. Um am Verteilungsverfahren teilzunehmen, ist ein formloser schriftlicher Antrag bis zum 19. Juli 2019 beim Magistrat der Stadt Biedenkopf, Fachbereich III, Hainstraße 63, 35216 Biedenkopf einzureichen.
Anträge die nach Ablauf der oben genannten Frist eingehen, werden im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Ehrenamtspauschale besteht nicht.
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag: gez. Thomas Rößer, Fachbereichsleiter

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit hat ab sofort donnerstags von 12 bis 18 Uhr geöffnet. Die Mitarbeiter stehen dort gleichwohl ab 16 Uhr nur für Berufstätige oder nach vorheriger Terminvereinbarung mit einem bekannten Ansprechpartner zur Verfügung.
Das gilt gleichermaßen sowohl für die Agentur für Arbeit in Marburg als auch für die in Biedenkopf.