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Steffenberg

Haftstrafen für „Badegäste“?

An sommerlichen Tagen haben wieder viele Personen den Dimbergsee bei Steffenberg zum Baden genutzt. Die „Badegäste“ haben sich dazu unberechtigt Zugang verschafft – trotz mehrerer Verbotsschilder. Allerdings sind das Betreten des abgesperrten Geländes sowie das Baden und Verweilen im Naturschutzgebiet „Dimberg“ streng verboten, wie das Ordnungsamt der Gemeinde jetzt mahnt.

Junge springt in einen See
Das Baden im Dimbergsee ist nicht nur verboten sondern auch lebensgefährlich. (Foto: Christoph Schieß)

Naturschutzgebiete, so wird ausgeführt, seien rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit erforderlich sei. Zelten, Baden, Angeln, Abfälle hinterlassen oder auch Feuermachen seien nicht hinnehmbare Störungen im Naturschutzgebiet.

Haft wegen Hausfriedensbruch

In diesem Jahr nun will die Gemeinde dies nicht mehr hinnehmen, sondern kündigt an, konsequent Strafen zu verhängen. Wer in privates Gelände eindringe, so heißt es auch auf der Internetseite der Kommune, begehe Hausfriedensbruch. Somit sei eine Straftat gegeben die auch als solche geahndet werde. Und dann steht eine Geldstrafe im Raum oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Es besteht Lebensgefahr

Ganz abgesehen von einer Strafe ist das Baden vor Ort auch lebensgefährlich. „Selbst an heißen Sommertragen erwärmt sich nur die obere Wasserschicht“, heißt es. „Sobald man etwas tiefer eintaucht, ist das Wasser nur sechs bis acht Grad kalt. Durch die plötzliche Kälte kann der Kreislauf schlapp machen.“

Gezielte Kontrollen

Nicht zuletzt auch aufgrund der bestehenden Gefahr haben die Verantwortlichen jetzt die sprichwörtlichen Faxen dicke und kündigen „gezielte und engmaschige Kontrollen“ an. Ohne weitere Verwarnung würden die Verstöße nun geahndet. Zudem werde vor Ort ein Sicherheitsdienst eingesetzt.