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Biedenkopf

Bauleitplanung der Stadt Biedenkopf

Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Stadt Biedenkopf hier: Bebauungsplan Nr. 22 „P + R Anlage mit Busbahnhof“, Stadt Biedenkopf, Kernstadt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 „P+R Anlage mit Busbahnhof“, in der Kernstadt, aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Zentrum der Kernstadt Biedenkopfs in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof.
Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Straßen „Am Bahnhof“ und „Auweg“ begrenzt, in südlicher Richtung schließen die Gleisanlagen des Bahnhofs sowie die Lahn an. Er umfasst in der Gemarkung Biedenkopf, Flur 1, mehrere Flurstücke mit einer Größe von ca. 5.340 m².

Gegenstand der Aufstellung ist die Schaffung von Baurecht für eine P+R Anlage mit Busbahnhof. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom 05.12.2019 bis einschließlich 12.12.2019 im Rathaus der Stadt Biedenkopf, Hainstr. 63, 35216 Biedenkopf, Zimmer 227, während der allgemeinen Dienststunden: Montag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung öffentlich dargelegt.

Stellungnahme möglich

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren des Bebauungsplans erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet.

Planungsbüro beauftragt

Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Biedenkopf personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro. Die Stadt Biedenkopf hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag: gez. Thorsten Schmack, Fachbereichsleiter

Öffentliche Sitzungen

Am Mittwoch, dem 4. Dezember, findet um 18.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales statt.
Am Donnerstag, dem 5. Dezember, finden folgende Ortsbeiratssitzungen statt: Eckelshausen, 18.30 Uhr, Bürgerhaus Eckelshausen (Nebenraum, ehem. Thekenraum), Dexbach, 19 Uhr, Bürgerhaus Dexbach.
Die Tagesordnung und nähere Informationen finden Interessierte unter www.biedenkopf.de im Ratsinfosystem.
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag: gez. Jürgen Niess, Büroleiter