Backland.News
Geschäftsleben,  Region

Hessen stellt jetzt 7,5 Milliarden Euro in Aussicht

„Hessen stellt zur Bekämpfung der Corona-Krise kurzfristig 7,5 Milliarden Euro in Aussicht. Die Landesregierung bittet den Landtag in der kommenden Woche um Zustimmung zu einem Nachtragshaushalt. Eine Milliarde Euro soll für die Bewältigung der gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie eingesetzt werden“, sagte dazu Hessens Finanzminister Thomas Schäfer. „Mit dem Nachtragshaushalt möchten wir den Garantie- und Bürgschaftsrahmen des Landes um 3,5 auf dann fünf Milliarden Euro erhöhen und einen wirkungsvollen Schutzschirm für die hessische Wirtschaft spannen.

Millionenbetrag in gestapelten 500er Scheinen
„Am Geld darf und wird die Bekämpfung der Corona-Krise nicht scheitern“, sagt Finanzminister Schäfer. (Foto: Gerd Altmann)

Wir werden wir unsere Landesmittel ergänzend zu den Leistungen des Bundes einbringen. Die Hilfe soll in Ergänzung zu Fördermaßnahmen der KfW insbesondere mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen kurzfristig gewährt werden.
„Bund und Länder haben eine Reihe von wichtigen steuerlichen Soforthilfen abgestimmt. Daran anknüpfend gehen wir noch einen Schritt weiter: Hessen gibt seiner Wirtschaft vorübergehend eine Liquiditätsspritze, indem wir bereits getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen Antrag kurzfristig zurückerstatten können. Dies kann unsere Wirtschaft kurzfristig um bis zu 1,5 Milliarden Euro entlasten“, sagte Finanzminister Schäfer. „Da die Wirtschaft in weiten Teilen von der Corona-Krise betroffen ist, verzichten wir auf die sonst übliche ausführliche Prüfung und vereinfachen das Verfahren.“

„Hessen steht gut da“

„Hessen steht finanziell gut da. 7,5 Milliarden Euro sind viel Geld. Wenn es die Situation erfordert, werden wir aber noch mehr Geld zur Verfügung stellen. Am Geld darf und wird die Bekämpfung der Corona-Krise nicht scheitern. Wir geben den betroffenen hessischen Unternehmen, darunter fallen auch Freiberufler und sehr kleine Unternehmen, eine vorübergehende Liquiditätsspritze von bis zu 1,5 Milliarden Euro. Das setzen wir wie folgt um: Viele Unternehmen zahlen bei der Umsatzsteuer eine sogenannte Sondervorauszahlung, damit sie die monatliche Umsatzsteuer jeweils einen Monat später zahlen dürfen. In der aktuellen Corona-Krise helfen wir den betroffenen Unternehmen und setzen auf Antrag die in 2020 gezahlte Sondervorauszahlung auf ‚Null‘ herab.

„Ganz unbürokratisch“

Anschließend erhalten die Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist. Das geht ganz unbürokratisch mit formlosem Antrag oder am besten über ELSTER“, erläuterte der Finanzminister. Darüber hinaus werden auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus nicht geleistet werden können. Anträge auf Stundung sind bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern zu stellen und können sich auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer beziehen. Darüber hinaus kann auf Antrag auch die Höhe der individuellen Vorauszahlung angepasst werden.

Keine Zuschläge

Zudem können bei den Finanzämtern auch Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer gestellt werden. Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbesteuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeinde ist an ‎den ‎Bescheid des Finanzamts gebunden und wird ‎die ‎Gewerbesteuervorauszahlung anpassen. Bei unmittelbar Betroffenen wird außerdem dem Grundsatz nach bis zum Ende des Jahres von Seiten der Steuerverwaltung auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Dies betrifft beispielsweise mögliche Kontopfändungen. Gesetzlich anfallende Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht erhoben.

Finanzamtgebäude. Verkinkert mit 3 Fahnenmasten davor.
Für Besucherverkehr sind die Finanzämter geschlossen, aber die Mitarbeiter sind telefonisch und per E-Mail erreichbar. (Archivfoto: Henning Bamberger)

Alle betroffenen Bürger können auch selbst zu einer zügigeren Bearbeitung beitragen, indem sie das ELSTER-Onlineportal für die Anträge verwenden.“ Servicestellen der Finanzämter vorübergehend geschlossen, Finanzämter arbeiten aber bis auf Weiteres weiter und sind telefonisch erreichbar. Zentrale Rufnummern der Finanzämter finden sich unter: finanzamt.hessen.de. Für allgemeine Fragen rund um die Steuererklärung steht den Steuerpflichtigen darüber hinaus von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, auch die landesweite, kostenlose Servicenummer zur Verfügung: 0800 – 522 533 5.